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Allgemeine Geschäfts- & Nutzungsbedingungen


1. Geltungsbereich 

1.1. Diese Bedingungen gelten für den Erwerb eines Zugangs zu der von der Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG („VME“) veranstalteten „VME Digitale.27“, bestehend aus der in deren Räumlichkeiten veranstalteten Fachmesse „VME Digitale 2027“ („Fachmesse“) und der zugehörigen digitalen Veranstaltungsplattform „https://www.vme-digitale.de“ („Plattform“), die Registrierung für die VME Digitale.27, die auf der VME Digitale.27 angebotenen Leistungen sowie deren Nutzung durch die Kunden und/oder die vom Kunden benannten Teilnehmer.

1.2. Kunden können nur sein die Gesellschafter und zugelassenen Dritten der Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co.KG („Anschlusshäuser“), auf der Fach-messe ausstellende Unternehmen („Aussteller“) und andere Unternehmer i. S. d. 14 BGB („gewerbliche Gäste“). Verbraucher sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen. 

1.3. Für den Erwerb des Zugangs zur VME Digitale.27, die dort jeweils angebotenen Leistungen und deren Nutzung gelten ausschließlich die hier niedergelegten Bestimmungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die VME hätte schriftlich deren Geltung zugestimmt. 

2. Teilnehmer, Zugänge, Tickets 

2.1. Die Teilnahme an den auf der VME Digitale.27 angebotenen Leistungen erfolgt durch natürliche Personen („Teilnehmer“), also entweder durch den Kunden selbst oder durch einen oder mehrere Mitarbeiter des Unternehmens des Kunden. Jeder Teilnehmer erhält eine nur für ihn persönlich geltende Berechtigung zur Teilnahme an den angebotenen Leistungen („Zugang“). Die gleichzeitige Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen oder das Teilen von Zugangscodes sind unzulässig. 

2.2. Für einen Zugang zur Nutzung der Plattform ist der Erwerb von Tickets durch die Kunden erforderlich, diese berechtigen zum Zugang zur Plattform für den angegebenen Veranstaltungszeitraum. Tickets können in Form von Einzeltickets oder Firmentickets erworben werden. Mit einem Einzelticket erwirbt der Kunde einen einzelnen Zugang für eine natürliche, namentlich benannte Person. Mit einem Firmenticket kann ein Kunde mehrere Zugänge für eine bestimmte Anzahl namentlich benannter Mitarbeiter seines Unternehmens erwerben. 

2.3. Die Anzahl der Zugänge und die dafür namentlich benannten Teilnehmer sowie der von den Zugängen erfasste jeweilige Leistungsumfang werden im Bestellvorgang angezeigt und in einer dem Kunden von VME übermittelten Auftragsbestätigung dokumentiert.

3. Registrierung, Vertraulichkeit der Zugangsdaten, Übertragbarkeit der Zugänge 

3.1. Zur Zuordnung und Verwaltung der Zugänge werden der Kunde und sämtliche als Teilnehmer benannten Personen während des Bestellvorgangs oder des späteren Austausches eines Teilnehmers namentlich registriert. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der Registrierungsdaten verantwortlich. VME kann einen Nachweis der Unternehmenszugehörigkeit der bei der Registrierung als Teilnehmer benannten Personen verlangen. 

3.2. Die dem Kunden von der VME übermittelten Zugangsdaten sind vertraulich; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird alle von ihm benannten Teilnehmer auf die Vertraulichkeit der Zugangsdaten verpflichten. Der Kunde informiert VME unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine unerlaubte Nutzung eines Zugangs bestehen. VME kann Zugangsdaten zurücksetzen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. 

3.3. Ein Zugang ist nur wie folgt übertragbar: 

3.3.1. Bei Erwerb eines Einzeltickets ist der Austausch eines registrierten Teilnehmers durch eine andere Person nur durch den bestellenden Kunden über die von ihm genannte Kontaktperson möglich. Dazu ist eine entsprechende Mitteilung bis spätestens 15 Uhr am Tag vor Beginn der angebotenen Leistungen an die E-Mail-Adresse „info@vme-digitale“ zu senden. Der als Austauschperson benannte neue Teilnehmer ist namentlich zu registrieren. 

3.3.2. Erfolgt die Teilnahme über ein Firmenticket, ist der Kunde berechtigt, jederzeit einen registrierten Teilnehmer durch einen anderen Mitarbeiter seines Unternehmens auszutauschen; dieser Mitarbeiter ist dann ebenfalls namentlich zu registrieren. 

3.3.3. Eine Übertragung von Zugängen auf ein anderes Unternehmen oder sonstige Dritte ist in allen Fällen ausgeschlossen. 

4. Vertragsschluss 

4.1. Das Anbieten der Tickets im Ticket-Shop der Plattform stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. 

4.2. Ist der Kunde ein Anschlusshaus oder ein Aussteller, kommt ein Vertrag dadurch zustande, dass die VME eine Bestellung des Kunden diesem gegenüber mittels Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Eine automatisierte Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. 

4.3. Ist der Kunde gewerblicher Gast, kommt ein Vertrag mit der Entgegennahme des vom Kunden zum Abschluss des Bestellvorganges gezahlten vereinbarten Preises zustande. Im Anschluss erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung mit dem Vertragsinhalt und eine quittierte Rechnung. 

5. Preise und Zahlung 

5.1. Die angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Shop und im Checkout (Bestellübersicht) werden Nettopreis und Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen. 

5.2. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten richten sich nach der Kundengruppenzugehörigkeit des Kunden: 

5.2.1. Gewerbliche Gäste: Gewerbliche Gäste zahlen den vereinbarten Preis für das Ticket während des Bestellvorgangs online mit einer Kreditkarte. 

5.2.2. Anschlusshäuser und Aussteller: Anschlusshäuser und Aussteller zahlen die vereinbarte Pauschale auf eine nach Abschluss des Bestellvorgangs erstellte Rechnung zu den dort angegebenen Zahlungsbedingungen. 

6. Nutzung von Angeboten der VME Digitale.27 und Inhalten 

6.1. Sämtliche Rechte an den auf der VME Digitale.27 angebotenen Leistungen, etwa an Inhalten, Software und Gestaltung der Plattform, insbesondere gewerbliche Schutzrechte (Marken-, Patent-, Design- und Gebrauchsmusterrechte) sowie Urheberrechte verbleiben bei VME oder den jeweiligen Rechteinhabern. 

6.2. Zulässige Nutzung 

6.2.1. Die auf der VME Digitale.27 angebotenen Leistungen und zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen ausschließlich für die Teilnahme an der VME Digitale.27 genutzt werden, darüber hinaus nur, soweit dies von VME oder anderen Rechteinhabern ausdrücklich gestattet ist. 

6.2.2. Zur Nutzung durch den Kunden bereitgestellte Unterlagen darf dieser ausschließlich innerhalb seines eigenen Unternehmens nutzen, und dies auch nur dann, wenn dies von VME ausdrücklich so vorgesehen ist. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von VME zulässig. 

6.3. Unzulässige Nutzung
Jede Nutzung der auf der VME Digitale.27 angebotenen Leistungen sowie der Plattform und deren Inhalten über das Vorstehende hinaus ist unzulässig, insbesondere 

6.3.1. die Weitergabe von Zugangsdaten, Zugangslinks oder Einladungen an Dritte, 

6.3.2. das Aufzeichnen, Mitschneiden, Abfilmen oder Streamen von Vorträgen, Gesprächen oder sonstigen Leistungen oder Inhalten der VME Digitale.27 ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VME, 

6.3.3. das Erstellen und Verbreiten von Screenshots der Plattform sowie das Herunterladen von Inhalten, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist, 

6.3.4. das automatisierte Auslesen von Inhalten oder Teilnehmerdaten auf der Plattform, insbesondere Scraping, Crawling und der Einsatz von Bots,

6.3.5. die Nutzung von Teilnehmerdaten für unaufgeforderte Werbung, 

6.3.6. das Umgehen, Deaktivieren oder Stören von Sicherheits-, Zugangs- oder Lizenzmechanismen sowie jede technische Manipulation der Plattform,  

6.3.7. Maßnahmen, die die Verfügbarkeit oder Integrität der Plattform beeinträchtigen, insbesondere Überlastungsangriffe und das Einbringen von Schadsoftware, 

6.3.8. das Veröffentlichen rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender, belästigender oder irreführender Inhalte auf der VME Digitale.27, sowie 

6.3.9. die Vorspiegelung einer falschen Identität oder Unternehmenszugehörigkeit. 

7. Inhalte oder Beiträge von Kunden und Teilnehmern 

7.1. Der Kunde gewährleistet, dass Inhalte, Beiträge oder Äußerungen jeder Art die von ihm oder von den von ihm benannten Teilnehmern generiert und auf der VME Digitale.27 mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt werden, Rechte Dritter nicht verletzen oder beeinträchtigen. Im Falle einer schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch ihn oder die von ihm benannten Teilnehmer wird der Kunde die deshalb in Anspruch genommene VME von allen Ansprüchen der in ihren Rechten verletzten Dritten sofort freistellen. 

7.2. Die Kommunikation auf der VME Digitale.27, insbesondere Gespräche, Diskussionen oder Vorträge auf der Fachmesse sowie Chat-, Kommentar- und Netzwerkfunktionen der Plattform dienen vorrangig dem fachlichen Austausch. Werbliche Ansprachen sind auf solche für Leistungen der auf der VME Digitale.27 vorgestellten Art zu beschränken. 

7.3. Auf der VME Digitale.27, insbesondere auch auf der Plattform, werden der Kunde und die von ihm benannten Teilnehmer einen sachlichen und respektvollen Umgang mit anderen Teilnehmern, Ausstellern und Mitarbeitern der VME pflegen. 

8. Sperrung eines Zugangs 

8.1. Verstößt ein Kunde oder Teilnehmer gegen diese Bedingungen und/oder geltendes Recht, kann VME dessen Zugang zur VME Digitale.27 vorübergehend oder dauerhaft sperren. 

8.2. Bei schwerwiegenden klaren Verstößen, konkreten Verdachtsgründen für Straftaten, bei Sicherheitsrisiken oder bei wiederholten oder trotz Hinweis andauernden Verstößen kann der Zugang sofort und auf Dauer gesperrt werden. 

8.3. Ansonsten kann VME den Zugang sofort vorübergehend für eine bestimmte Dauer oder teilweise für bestimmte Programmpunkte sperren. 

8.4. VME berücksichtigt bei der Entscheidung über eine Sperre angemessen die Interessen des Kunden oder Teilnehmers. Sofern kein Fall der Ziffer 8.2 vorliegt und der Verstoß nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung der VME Digitale.27 oder deren Schutz sowie der Schutz der Interessen der VME und anderer Kunden und Teilnehmer ein sofortiges Einschreiten gebietet, wird die VME den betreffenden Kunden oder Teilnehmer auf die bevorstehende Sperre hinweisen. 

8.5. VME unterrichtet den Kunden oder Teilnehmer per E-Mail über die Sperrung seines Zugangs, den Grund für die Sperrung und über deren Aufhebung. 

8.6. Hat der Kunde oder Teilnehmer den Grund für die Sperrung zu vertreten, kann er diesbezüglich keinerlei Rechte gegen die VME wie etwa Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen. 

8.7. Der VME bleibt vorbehalten, neben der Sperrung weitere Rechte wie Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Kunden oder Teilnehmer geltend zu machen. 

9. Absage oder Änderungen der VME Digitale.27

9.1. Die VME Digitale.27 bietet ein Forum für die Vermittlung von Informationen zur Digitalisierung im Möbelhandel, die Vorstellung neuer digitaler Technologien und Anwendungen, Vorschläge zum praxisgerechten Umgang mit digitalen Lösungen und der diesbezügliche Austausch der Teilnehmer untereinander, insbesondere auch mit den Ausstellern.


9.2. Bei einer Absage oder nicht nur unwesentlichen Änderungen der zuvor für die VME Digitale.27 angekündigten Leistungen kann der Kunde von dem mit der VME geschlossenen Vertrag zurücktreten; andere Mängelansprüche sind aus-geschlossen. Verlangt der Kunde Schadensersatz, gilt Ziffer 13. Dem Kunden bleibt unbenommen, anstelle der Geltendmachung von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen von der VME angebotene Ersatzleistungen in Anspruch zu nehmen.

9.3. Eine nur unwesentliche Änderung der vereinbarten Leistungen begründet keine Ansprüche des Kunden gegen die VME. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche; für diese gilt Ziffer 13. Unwesentliche Änderungen sind solche, die das angekündigte Informationsangebot nicht oder nur geringfügig berühren, etwa der krankheits- oder terminlich bedingte Austausch eines Referenten oder Moderators zu einem bestimmten Thema, die Absage einzelner Aussteller, der sachlich begründete Wegfall eines einzelnen Programmpunktes, die aus sachlichen Gründen erforderliche Verschiebung einzelner Programmpunkte auf einen anderen Zeitpunkt am selben Veranstaltungstag, oder der Austausch bestimmter Programmpunkte gegen solche, die die gleiche Thematik betreffen oder mit dem ausgefallenen Programmpunkt in einem engen Zusammenhang stehen.

10. Abruf von Inhalten nach Ablauf der Veranstaltung 

Stellt die VME nach der Veranstaltung bestimmte Inhalte für einen bestimmten Zeitraum zum Abruf bereit, teilt sie Beginn und Ende dieses Zeitraums auf der Plattform mit. Ein Anspruch auf die Abrufbarkeit bestimmter Inhalte besteht nicht, es sei denn, diese gehört zum vereinbarten Leistungsumfang. 

11. Aufzeichnung einzelner Programmpunkte durch VME 

11.1. VME kann mit Einwilligung der Beteiligten einzelne Programmpunkte der VME Digitale.27 aufzeichnen und dem Kunden im Anschluss bereitstellen. VME weist vorab auf der Plattform auf eine Aufzeichnung hin.

11.2. VME zeichnet Inhalte, Beiträge oder Äußerungen jeder Art des Kunden oder der von ihm benannten Teilnehmer – sei es in Bild, Ton oder Schrift – nur dann auf und veröffentlicht diese nur dann, wenn der Kunde oder die von ihm benannten Teilnehmer darin vorher ausdrücklich eingewilligt haben. 

12. Technische Verfügbarkeit der Plattform

12.1. Die VME garantiert ausdrücklich keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. 

12.2. Störungen in der Verfügbarkeit der Plattform zeigen der Kunde oder die von ihm benannten Teilnehmer unverzüglich unter Nutzung der E-Mail-Adresse „info@vme-digitale.de“ der VME an. 

12.3. Bei nicht nur unerheblichen Störungen der Verfügbarkeit sind etwaige Mängelansprüche des Kunden auf das Recht zum Rücktritt vom Vertrag beschränkt. Verlangt der Kunde darüber hinaus Schadensersatz, gilt Ziffer 13. Dem Kunden bleibt unbenommen, anstelle der Geltendmachung von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen von der VME angebotene Ersatzleistungen in Anspruch zu nehmen. 

12.4. Unerhebliche Störungen der Verfügbarkeit begründen keine Mängelansprüche des Kunden gegen die VME. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche; für diese gilt Ziffer 13. Unerheblich sind solche Störungen, die den Vertragszweck nicht gefährden, die also etwa innerhalb des für die betreffende Leistung vorgesehenen Zeitfensters beseitigt werden können. 

13. Haftung 

13.1. VME haftet bei Pflichtverletzungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, im Umfang übernommener Garantien sowie aus dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13.2. VME haftet auch bei einfacher Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; dies sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung aber auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 

13.3. VME haftet auch, soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht. Ist der Schaden in diesen Fällen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht, ist die Haftung der VME auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.  

13.4. Für den Verlust von Daten haftet VME bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. 

13.5. Eine weitergehende Haftung der VME als vorstehend in den Ziffern 13.1 bis 13.4 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden. Dies gilt ferner dann, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 

13.6. Soweit die Haftung der VME gegenüber dem Kunden ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der VME. 

14. Höhere Gewalt 

14.1. Ist die VME durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erbringung der vereinbarten Leistungen gehindert, wird VME den Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt in Textform anzeigen. 

14.2. Im Falle höherer Gewalt ist die VME berechtigt, nach Erfüllung der vorstehenden Informationspflicht die vereinbarten Leistungen auf den nächstmöglichen durchführbaren Termin zu verschieben. Können die vereinbarten Leistungen nicht innerhalb von acht Wochen nach Eintritt der höheren Gewalt erbracht werden, steht sowohl der VME als auch dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

14.3. Dem Eintritt höherer Gewalt stehen gleich die unverschuldeten Folgen von Cyberangriffen, die Auswirkungen großflächiger Strom- oder Telekommunikations-ausfälle, unverschuldete Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, unerwartet auftretende Pandemien oder Epidemien, Krieg, Terrorakte, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von der VME zu vertretende behördliche Anordnungen. Leistungsstörungen auf Seiten von Erfüllungsgehilfen der VME wie z. B. der Ausfall von Hosting- oder Cloud-Diensten gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Erfüllungsgehilfe durch höhere Gewalt oder ein dieser nach den vorstehenden Regelungen gleichstehendes Ereignis an der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen gehindert ist. 

15. Datenschutz 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die auf der Plattform eingestellte Datenschutzerklärung.  

16. Schlussbestimmungen 

16.1. Der zwischen der VME und dem Kunden geschlossenen Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

16.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der VME. VME ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

16.3. Vertragsänderungen bedürfen der Textform. 

16.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.